Verkaufen

Wir schätzen Ihre Kunst
kostenlos • vertraulich  Unverbindlich

Schreiben Sie uns zunächst eine E-Mail an info@lehr-kunstauktionen.de mit folgenden Inhalten:
1. Abbildungen der Kunstwerke
2. Abmessungen
3. Angabe der verwendeten Technik

Auf dieser Basis können wir eine erste Bewertung vornehmen.

Mindestens zweimal jährlich unternehmen wir Rundfahrten durch ganz Deutschland, auf denen wir größere Sammlungen oder wertvolle Einzelstücke auch direkt vor Ort einschätzen.

einmaliger Service
Ohne transportkosten

Unser einmaliger Service erspart Ihnen Transportkosten von Haus zu Haus und garantiert Ihren Kunstwerken einen sicheren und fachgerechten Umgang.

Hochwertige Präsentation
Erreichen Sie den richtigen Käufer und erzielen sie top-Zuschläge

Etwa fünf Wochen vor der Auktion erscheint ein aufwendig gestalteter Versteigerungskatalog, in dem alle Werke farbig abgebildet sind. Auch im Internet werden alle Objekte, oft durch mehrfache Aufnahmen, dokumentiert.

Während der Vorbesichtigung garantieren weitläufige Ausstellungsräume sowie eine museale Hängung dem einzelnen Kunstwerk stets eine adäquate Präsentation.

Transparent
Keine versteckten Kosten

  • Welche Kosten kommen auf mich zu – bzw. wie hoch ist das Entgelt?

    Als Entgelt für unsere Bemühungen erhalten wir bei einem Zuschlag über 500,- € 15% vom Zuschlagspreis (darunter 20%), zusätzlich müssen 2 % zur Abgeltung der Folgerechtsanteile an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst einbehalten werden.

    Sollte die ein oder andere Arbeit unverkauft bleiben, so entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Das heißt Abbildungskosten für Katalog und Internet, Versicherung u.s.w. werden in jedem Fall von uns getragen.

  • Wie ist der Verkauf rechtlich geregelt?

    Der Versteigerungsauftrag bildet die rechtliche Grundlage Ihrer Einlieferung, die dazugehörende Einlieferungsliste enthält die genauen Katalogtexte sowie den jeweiligen Schätz- bzw. Limitpreis.

    Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie rechtmäßiger Eigentümer bzw. zum Verkauf ermächtigter Verfügungsberechtigter der zur Versteigerung übergebenen Kunstwerke zu sein. Sie beauftragen uns Ihre Arbeiten auf der Auktion anzubieten und an den Höchstbietenden zu verkaufen.