Registrierung

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    Aufgrund der neuen Richtlinien für das Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt der Kunsthandel ab dem 1. Januar 2020 der Identifizierungspflicht seiner Kunden. Demnach sind wir dazu verpflichtet, von Bietern vorab eine Ausweiskopie anzufordern. Bei juristischen Personen (z.B. GmbHs) benötigen wir zudem einen Auszug aus dem Handelsregister.